Prüflabor

Die Zentralabteilung Transfusionsmedizin verfügt über eine Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die dazu gehörenden Laboruntersuchungen nach § 20b des Arzneimittelgesetzes. Sie erfüllt die Anforderungen, um die für Gewebespender nach § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Transplantationsgesetzes vorgeschriebenen Laboruntersuchungen vornehmen zu dürfen.

Die Qualitätskontrolle von in der Abteilung hergestellten Arzneimitteln erfolgt GMP-konform und ist wesentlicher Bestandteil der Herstellungserlaubnis. Ein Teil der Prüfungen von Arzneimitteln erfolgt in kooperierenden Einrichtungen des pharmazeutischen Unternehmens UMG oder in externen Prüflaboratorien, die ebenfalls der behördlichen Arzneimittelaufsicht unterliegen.

Kontakt

Ärztliche Laborleitung

Prof. Dr. med. Tobias Legler

Das könnte Sie auch interessieren

Folgen Sie uns